Neben der Förderung von Elektroautos fördert die Bundesregierung auch den Kauf und Einbau privater Wallboxen. Dies gilt sowohl für Eigentümer von Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter.
- Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges).
Der Kauf von Elektroautos wird in ganz Deutschland nach einheitlichen Regeln subventioniert. Ab dem 24. November 2020 werden private Wallboxen vom Staat mit pauschal 900 Euro bezuschusst. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens diesen Betrag, wird keine Förderung gewährt. Beantragen kann man das Geld bei der KFW über das Zuschussportal*. Darüber hinaus gibt es individuelle Förderprogramme von Bundesländer, Kommunen und teilweise auch Städten.
Grundsätzlich ist die Förderung an Bedingungen geknüpft:
Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügen, intelligent und steuerbar sein.
Voraussetzung: Sie nutzen für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.
Förderung gibt es für den Kaufpreis einer neuen Ladestation (Wallbox), die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten und für die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation. Zum Fördervolumen können auch Erdarbeiten gehören, um das Kabel zu verlegen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren und welche Ladestationen gefördert werden, finden Sie gegebenenfalls auf der Seite der KfW*.