Helmer Net Sicherheitstechnik

Ihr Spezialist für Feststellanlagen

Helmer Net

Moderne Technik

Mit Feststellanlagen können Brandschutztüren in Ihrem Gebäude barrierefrei genutzt werden. Wie ein Türfeststeller halten sie Türen offen. Im Notfall schließen sie Brandschutztüren selbsttätig und sicher. Offengehalten werden die mit einem entsprechenden Türschließer ausgestatteten Brandschutztüren elektrisch. So lange bis sie entweder manuell oder (im Brandfall) durch das Auslösen des Rauchschalters geschlossen werden. Für den vorbeugenden Brandschutz bietet GEZE komplette Feststellanlagen aus einer Hand.

Helmer Net – Ihr führender Spezialist für Beratung, Planung und Umsetzung moderner Feststellanlagen nach DIN 14677.

Feststellanlagen und Sicherheitstechnik

Helmer Net

Zertifizierte Qualität

DIN 14677 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für
Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse.
Mit dieser Norm soll die Instandhaltung von Feststellanlagen vereinheitlicht werden und damit eine Grundlage für Betreiber und Instandhalter für die Instandhaltung von Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse bilden.
Die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen nach den Festlegungen dieser Norm stellt sicher, dass Feststellanlagen mit dokumentierter Abnahmeprüfung ihre Betriebsbereitschaft über die gesamte Nutzungsdauer bei bestimmungsgemäßen Gebrauch und Betrieb aufrechterhalten.

Leistungsfähige Feststellanlagen - Planung, Lieferung, Montage und Wartung

Wir bieten Ihnen alle Services aus einer Hand – sprechen Sie mit uns. 

Feststellanlagen - unsere Leistungen


Unsere Leistungen:

  • • Professionelle Beratung bei der Planung und Neu-Installation von Feststellanlagen 

  • • Fachkundige Installation und Instandhaltung nach DIN 18232

  • • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Wartung

  • • Ordnungsgemäße und professionelle Dokumentation im Wartungsbuch der Anlage

  • • Preise, auf die man sich freut

  • • Einhaltung der jeweiligen Wartungsfrist (Wartungsvertrag)

  • • Inspektion von Feststellanlagen – alle 3 Monate

  • • Wartung von Feststellanlagen – jährlich

  • • Wartung nach DIN 14677 Grundlage Zulassungsbescheid
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