Förderprogramm zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0
Elektromobilität ist eines der Mega-Themen in der heutigen Zeit. Klimaerwärmung, Ressourcenverknappung, Energie-Sicherheit stellen Politik, Wirtschaft und Bevölkerung vor neue Herausforderungen.
Für den Erfolg der Elektromobilität spielt ein schneller und umfassender Ausbau der Ladeinfrastruktur eine entscheidende Rolle. Um dies zügig zu unterstützen hat die bayerische Staatsregierung ergänzend zur Bundesregierung verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen. Das Förderprogramm “Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern”, welches sich an Unternehmen und Kommunen gerichtet hat, ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen.
Das Förderprogramm “Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0″ , welches sich an natürliche und juristische Personen, insbesondere auch Kommunen und Landkreise richtet, existiert seit 01. November 2021. Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von neuen Ladepunkten.
Der 3. Förderaufruf läuft vom 02. Mai bis 30. Juni 2023.
E-Mobilität 2.0 in Bayern - bundesweit an der Spitze
"Bayern steht bundesweit bei Elektro-Ladepunkten an der Spitze. Im Mai startet die dritte Runde des Förderprogramms"
Hubert Aiwanger
Die Bayerische Staatsregierung hat ehrgeizige Ziele für die Elektromobilität in Bayern. Elektromobilität ist ein wichtiges Element auf dem Weg zu nachhaltiger Mobilität. Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger treibt den Ausbau der Elektrolade-Infrastruktur in Bayern voran. Wegen der hohen Nachfrage für den Ende September ausgelaufenen zweiten Förderaufruf im Programm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ stockt der Energieminister das Budget für die dritte Runde von drei auf jetzt 8,2 Millionen Euro auf.
Bayern liegt nach absoluten Zahlen bei der Ladeinfrastruktur im Bundesländervergleich auf Platz 1. Jeder fünfte öffentliche Ladepunkt in Deutschland steht in Bayern.
Die Förderung der Ladeinfrastruktur ist ein wichtiger Baustein, um die Akzeptanz und Attraktivität der Elektromobilität bei den Verbrauchern zu erhöhen.
Kernpunkte des Förderprogramms:
Das Programm unterstützt die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladesäulen an geeigneten Standorten, wie beispielsweise Parkplätzen, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsknotenpunkten. Die Förderung umfasst sowohl die Kosten für die Anschaffung und Installation der Ladesäulen inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme.
Nicht förderfähig sind u.a. reine Planungs- und Beratungsleistungen, Eigenleistungen, Betriebskosten sowie Kosten für den Neubau des Parkplatzes selbst.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (inkl. Kommunen) mit Ausnahme von Behörden oder Dienststellen von Bund und Land. Nicht antragsberechtigt sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Wege von Förderaufrufen vergeben. Die Erstattung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines eingereichten Verwendungsnachweises.
Die Förderung variiert je nach Art der Ladesäule, es gibt Fördersätze für Ladepunkte und für Netzanschluss. Für normale Wechselstrom-Ladesäulen z.B., die mit einer Leistung von bis zu 22 kW arbeiten, beträgt der Fördersatz bis zu 40 Prozent, max. 10.000 € je Ladepunkt.
Fördersatz für Ladepunkte:
- Normalladen ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW: 40 %, max. 2.500 € je Ladepunkt
- Schnellladen > 22 kW bis < 100 kW: 40 %, max. 10.000 € je Ladepunkt
- Schnellladen ≥ 100 kW, 40 %, max. 20.000 € je Ladepunkt
- Schnellladen ≥ 100 kW inkl. integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kWh, 40 %, max. 25.000 € je Ladepunkt
Fördersatz für Netzanschluss:
- Anschluss an Niederspannungsstromnetz: 40 %, max. 10.000 € je Standort
- Anschluss an Niederspannungsstromnetz inkl. Pufferspeicher ≥ 75 kWh pro Schnell-Ladepunkt: 40 %, max. 20.000 € je Standort
- Anschluss an Mittelspannungsstromnetz: 40 %, max. 20.000 € je Standort
Fördersumme pro Antragsteller:
Pro Antragsteller wird die maximale Zuwendungssumme in diesem Förderaufruf auf 250.000 Euro begrenzt.
- Öffentlich zugängliche Ladestandorte in Bayern
- Betrieb der Ladestationen mit Strom aus erneuerbaren Energien
- Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags
- Nutzung der Ladepunkte im Sinne des Förderprogrammes (Verwertungszeitraum) von sechs Jahren
- Jederzeit Abgabe von 100% Ökostrom an jedem Ladepunkt
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen
- Am Ladepunkt ist ein Förderhinweis und eine Bodenmarkierung gem. Förderrichtlinie anzubringen
Helmer Net - Ihr kompetenter Ansprechpartner
Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zum 3. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0. Gefördert wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. In diesem Aufruf sind mindestens 2 Schnell-Ladepunkte (maximal 4) bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte (maximal 20) pro Standort aufzubauen.