Brandmeldeanlagen und Brandschutzanlagen für Gebäude

Neue Verantwortliche Fachkraft für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

Kompetenz dokumentieren, Kunden überzeugen, so sagt es der TÜV.

Ein zuverlässig funktionierender Brandschutz beginnt nicht erst mit dem einwandfreien Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) sowie Brandwarnanlagen (BWA), sondern schon bei deren richtiger Planung und Aufbau. Lange galt in Deutschland die DIN 14675-1/-2 als maßgebende Grundlage. Seit April 2017 liegt darüber hinaus auch die für Deutschland umgesetzte europäischen Norm DIN EN 16763 “Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen” sowie seit Juli 2018 die DIN VDE V 0826-2 vor.

Unternehmen für Brandschutztechnik, die ihren hohen Qualitätsanspruch dokumentieren möchten, bietet sich jetzt die Möglichkeit, sich auf Basis der DIN 14675-1/-2 auch in Kombination mit der DIN EN 16763 sowie der DIN VDE V 0826-2, als Fachfirma für Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen bzw. Brandwarnanlagen zertifizieren zu lassen.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Zertifizierung und zeigen Sie, dass Sie sich in Sachen Brandschutz als erstklassiger Partner empfehlen!

Die im Bereich Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen bzw. Brandwarnanlagen tätig sind und sowohl heute als auch in Zukunft im Wettbewerb bestehen möchten.
  • die an Ausschreibungen teilnehmen möchten, bei denen z. B. eine Zertifizierung als Fachfirma gemäß DIN 14675 als Qualifikationsnachweis gefordert wird.
  • die Interesse an EU-weiten Ausschreibungen haben. Hier ist die Zertifizierung nach DIN EN 16763 vorteilhaft.

Vermehrt setzen auch Feuerwehren eine unabhängige Zertifizierung der involvierten Fachfirmen voraus, wenn Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen bei der Feuerwehr aufgeschaltet werden sollen.

Die Voraussetzung für eine Zertifizierung als Fachbetrieb

Voraussetzung für die Zertifizierung als Fachbetrieb für Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen bzw. Brandwarnanlagen ist zum einen eine erfolgreiche Auditierung des Unternehmens. Die DIN 14675-1/-2 dient dabei als Basis, eine Erweiterung des Geltungsbereichs gemäß der DIN EN 16763 oder der DIN VDE V 0826-2 ist möglich.

Zudem muss der Fachbetrieb unter anderem über eine verantwortliche Person gemäß DIN 14675-2 verfügen. Die Qualifizierung erfolgt durch Ablegen einer schriftlichen Prüfung. Zur Prüfungsvorbereitung bietet Ihnen TÜV SÜD ein modular aufgebautes Schulungsprogramm an.

Außerdem muss Ihr Unternehmen über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, z. B. gemäß DIN EN ISO 9001 verfügen. Für Planungsfirmen nach der Phase 6.1 gemäß DIN 14675-1/-2 ist die Vorlage von dokumentierten Informationen z. B. in Form eines QM-Handbuches ausreichend.