Förderprogramm Ladeinfrastruktur Bayern

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Am 01.11.2021 startet das neue Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. 

1. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Laufzeit: 01.11.2021, 0:00 Uhr – 31.12.2021, 24:00 Uhr

Auszug aus https://www.bayern-innovativ.de

Antragsberechtigt: 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (inkl. Kommunen) mit Ausnahme von Behörden oder Dienststellen von Bund und Land.

Fördergegenstand

Gefördert wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladesäulen inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. In diesem Aufruf sind nur so genannte E-Ladehubs oder Ladeparks mit mindestens 10 Ladepunkten förderfähig.

Zuwendungsfähige Ausgaben für den Netzanschluss sind nur als Ergänzung zu einer Ladepunkt-Förderung förderfähig.

Nicht förderfähig sind u.a. reine Planungs- und Beratungsleistungen, Eigenleistungen, Betriebskosten, Kosten für den Neubau des Parkplatzes selbst oder Kosten von verbundenen Unternehmen.

Fördersatz für Ladepunkte:  

  • Normalladen ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW: 40 %, max. 2.500 € je Ladepunkt
  • Schnellladen > 22 kW bis < 100 kW: 40 %, max. 10.000 € je Ladepunkt
  • Schnellladen ≥ 100 kW, 40 %, max. 20.000 € je Ladepunkt

Fördersatz für Netzanschluss:

Netzanschluss pro Standort ohne Unterscheidung nach Nieder- oder Mittelspannungsnetz: 40 %, max. 10.000 €

Erhöhung des Fördersatzes:

Die prozentuale Förderung für Ladepunkte und Netzanschluss kann auf 50% angehoben werden, wenn Ladepunkte in Verbindung mit mindestens einem der folgenden Kriterien aufgebaut werden:

  • Aufbau von Ladepunkten in Wohnquartieren (Bestandsquartiere); ein über die Wohnung hinaus gehendes Wohnumfeld, in dem Menschen ihr tägliches Leben gestalten
  • Intermodale Angebote; insbesondere Ladepunkte in enger räumlicher Nähe zu Mobilitätsstationen oder Park&Ride-Parkplätzen
  • Gesteuertes, lastoptimiertes Laden
  • Authentifizierung über ein gängiges Debit-und Kreditkartensystem

Voraussetzungen

  • zugängliche Ladesäule
  • Betrieb der Ladesäule mit Strom aus erneuerbaren Energien
  • Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren
  • Einhaltung der Vorgaben der Ladensäulenverordnung

Zugänglichkeit:

Die volle Förderung gilt nur bei einer ununterbrochenen öffentlichen Zugänglichkeit (24/7). Sofern die Ladeinfrastruktur mindestens montags bis samstags für je 12 Stunden öffentlich zugänglich ist (12/6), reduzieren sich die maximalen Förderbeträge auf die Hälfte. Bei einer geringeren Zugänglichkeit kann keine Förderung mehr gewährt werden.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung mail: beratung@helmer-net.de