Photovoltaik Speicherförderung

Photovoltaik-Speicherförderung

Bereits am 1. August startete das neue Förderprogramm im Freistaat. 

Es sieht einen Zuschuss von bis zu 3200 Euro für eine neu installierte Speicherkapazität von 30 Kilowattstunden vor.

Voraussetzung für die volle Förderung ist, dass eine Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung im Verhältnis von mindestens eins zu eins installiert wird. Auch Ladesäulen will der Freistaat künftig bezuschussen. Ab Anfang August können Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern online die
Förderung beantragen http://www.energiebonus.bayern/ 

Die Richtlinien sehen die Förderung von neuen Batteriespeichern als „Erst- oder Ergänzungsinstallation“ in Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage vor. Eine Nachrüstung bestehender Photovoltaik-Anlagen mit Heimspeicher ist in der Förderung nicht geplant. Unter Ergänzungsinstallation versteht das Ministerium in München eine Erweiterung von bestehenden Photovoltaik-Anlagen und Speichern, die dann förderfähig sind.
Wie groß das jährliche Volumen für die Förderung ist, blieb zunächst unklar. In einem Merkblatt heißt es: „Die Zahl der möglichen Förderfälle ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln. Die aktuelle Anzahl der noch verfügbaren Förderfälle kann dem Zähler auf der Antragsplattform entnommen werden.“ Das Programm läuft offiziell bis zum 31. Juli 2022. Die neu installierten Photovoltaik-Speichersysteme müssen eine nutzbare Kapazität von mindestens 3,0 Kilowattstunden haben sowie über eine Batterieschnittstelle zur Kommunikation und Fernsteuerung sowie ein intelligentes Energiemanagementsystem verfügen, wie aus den Richtlinien hervorgeht. Zudem müssen für die Speichersysteme Zeitwertersatzgarantien über zehn Jahre vorliegen.
Für die Photovoltaik-Heimspeicher mit 3 Kilowattstunden Kapazität wird ein Basiszuschuss von 500 Euro gewährt. Für jede weitere volle Kilowattstunde Kapazität gibt es 100 Euro zusätzlich. Den Maximalbetrag beziffert das Ministerium mit 3200 Euro für einen Batteriespeicher mit 30 Kilowattstunden Kapazität in Kombination mit einer neuen 30 Kilowatt Photovoltaik-Anlagen. Denn auch diesbezüglich macht das Ministerium Vorgaben für die Gewährung der vollen Förderung: Das Verhältnis der Speicherkapazität zur Leistung der Photovoltaik-Anlage muss bei mindestens eins zu eins liegen. Wenn die Leistung der Photovoltaik-Anlage kleiner als die Kapazität des Speichersystems ist, wird die Batterie entsprechend geringer gefördert.
200 Euro für Ladestationen Bayern will zudem künftig auch Ladestationen fördern. Hier ist ein Zuschuss von 200 Euro vorgesehen. Die AC-Ladeleistung muss bei dreiphasigen Systemen bei mindestens 11 Kilowatt liegen und bei einphasigen Systemen bei 3,7 Kilowatt. Bei der DC-Ladeleistung werden keine Vorschriften gemacht. Allerdings müssen die Ladestationen in das intelligente Energiemanagementsystems des Batteriespeichers eingebunden sein, wie aus den Richtlinien hervorgeht. ( Quelle Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.)
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