Das neue Solarspitzengesetz
Das vorliegende Gesetz basiert auf einer Initiative der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die der Deutsche Bundestag in einer deutlich reduzierten Fassung am 31. Januar des Jahres angenommen hat.
Das neue Solarspitzengesetz, das voraussichtlich am 1. März 2025 in Kraft tritt, bringt mehrere Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV) mit sich.
Der Boom der Solarenergie bringt neue Herausforderungen mit sich: An sonnigen Tagen produziert Deutschland oft mehr Strom, als verbraucht wird – die Preise rutschen ins Negative. Dennoch erhielten Solaranlagenbetreiber bisher auch dann eine garantierte Einspeisevergütung. Das ändert sich nun mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die als „Solarspitzen“-Gesetz bekannt wurde. Der zuvor im Bundestag verabschiedete Entwurf „eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ passierte am 14. Februar 2025 den Bundesrat, und könnte damit schon im März in Kraft treten. Wer von seiner PV-Anlage weiterhin optimal profitieren will, sollte auf intelligente Steuerung, Batteriespeicher und Direktvermarktung setzen. Erfahre, welche Änderungen kommen, wen sie betreffen und wie du das Beste daraus machst.
Das Wesentliche in Kürze
Anpassung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Für Betreiber neuer Photovoltaikanlagen entfällt die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise. Ausgenommen sind Anlagen mit einer Leistung unter 2 kWp sowie Anlagen unter 100 kWp bis zur Installation eines intelligenten Messsystems. Bestandsanlagenbetreiber können freiwillig zu dieser
Regelung wechseln und erhalten dafür eine erhöhte Vergütung von 0,6 ct/kWh. 2024 gab es 457 solcher Stunden, wovon ein Großteil mit PV-Erzeugungsstunden zusammenfiel.
Für Betreiber neuer PV-Anlagen entfällt für Zeiten negativer Börsenstrompreise die Einspeisevergütung. Hiervon ausgenommen sind Anlagen mit einer Leistung von weniger als 2 kWp sowie Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 100 kWp für Zeiträume vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die betroffene Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird. Betreiber von Bestandsanlagen haben die Möglichkeit, freiwillig zu dieser Regelung zu wechseln und profitieren im Gegenzug von einer Vergütungserhöhung um 0,6 ct/kWh.
Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp wurden klarere und einfachere Regelungen zum Verkauf des Stroms eingeführt, ohne sie dazu zu verpflichten.
Zusätzlich zur Eigenversorgung können Stromspeicher auch für den Strommarkt genutzt werden. Betreiber können künftig zwischen verschiedenen Optionen wählen, die es ermöglichen, Stromspeicher zum Zwischenspeichern mit Netzstrom zu beladen und bei der Stromeinspeisung förderfähige von nicht-förderfähigen Strommengen zu unterscheiden. Dies gilt jedenfalls für Betreiber in der Direktvermarktung.
Künftig müssen PV-Anlagen mit einer Leistung ab 7 kWp zusätzlich zu Smart Metern auch mit Steuereinrichtungen ausgestattet werden. Sind PV-Anlagen nicht mit einem intelligenten Messsystem oder einer Steuerbox ausgestattet, dürfen sie zudem nur 60 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Ausgenommen sind „Nulleinspeise-Anlagen“ (z.B. Balkonkraftwerke). Diese Regelung soll vor allem etwaigen Netzüberlastungen vorbeugen.
Neu eingeführte Regelungen ermöglichen es, Netzanschlussvereinbarungen flexibler zu gestalten. Dies bedeutet, dass die installierte Leistung der anzuschließenden Anlage nicht unbeschränkt zur Verfügung gestellt werden muss. Stattdessen kann die Netzanschlussleistung entweder durchgängig oder auch nur zeitweise unterhalb der installierten Leistungen liegen.
Fazit: Wichtiger Schritt zu mehr Flexibilität und Nachhaltigkeit in der Energieversorgung
PV Lärmschutzwand Waltershofen 2024
Die Verabschiedung dieser Gesetzesänderungen markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer flexibleren und nachhaltigeren Energieversorgung in Deutschland. Deutlich wird insbesondere eine Neuausrichtung bzw. Umorientierung in Richtung intelligenter und netzdienlicher Integration Erneuerbarer Energien. Langfristiges Ziel ist es, nicht nur die Stromerzeugung zu steigern, sondern auch sicherzustellen und zu koordinieren, dass der erzeugte Strom dann zur Verfügung steht, wenn er tatsächlich benötigt wird.
Wir werden die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam verfolgen und Sie weiterhin auf dem Laufenden halten. Gerne beraten wir Sie bei Fragen bezüglich der konkreten Bedeutung und Umsetzung der Änderungen im Einzelfall.
Insgesamt zielen diese Maßnahmen darauf ab, die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz zu optimieren, temporäre Erzeugungsüberschüsse zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.