Um Überlastungen im Stromnetz aufgrund des Zubaus von Wärmepupen, Ladeeinrichtungen und Speichern entgegenzuwirken, wird in § 14a EnWG die Steuerung dieser Verbraucher (steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab 4,2KW) ab 01.01.2024 neu geregelt. Verteilnetzbetreiber können bei einer drohenden Überlastung des Stromnetzes die Leistung dieser Geräte temporär dimmen.



