Photovoltaik Speicherförderung

Das neue Solarspitzengesetz

Das neue Solarspitzengesetz, das voraussichtlich am 1. März 2025 in Kraft tritt, bringt mehrere Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV) mit sich. Wer von seiner PV-Anlage weiterhin optimal profitieren will, sollte auf intelligente Steuerung, Batteriespeicher und Direktvermarktung setzen. Erfahre, welche Änderungen kommen, wen sie betreffen und wie du das Beste daraus machst.

Elektroinstallation München

Für ein stabiles Stromnetz

Um Überlastungen im Stromnetz aufgrund des Zubaus von Wärmepupen, Ladeeinrichtungen und Speichern entgegenzuwirken, wird in § 14a EnWG die Steuerung dieser Verbraucher (steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab 4,2KW) ab 01.01.2024 neu geregelt. Verteilnetzbetreiber können bei einer drohenden Überlastung des Stromnetzes die Leistung dieser Geräte temporär dimmen.

Brandmeldeanlagen und Brandschutzanlagen für Gebäude

Neue Verantwortliche Fachkraft für Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

Kompetenz dokumentieren, Kunden überzeugen, so sagt es der TÜV.

Ein zuverlässig funktionierender Brandschutz beginnt nicht erst mit dem einwandfreien Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) sowie Brandwarnanlagen (BWA), sondern schon bei deren richtiger Planung und Aufbau. Lange galt in Deutschland die DIN 14675-1/-2 als maßgebende Grundlage. Seit April 2017 liegt darüber hinaus auch die für Deutschland umgesetzte europäischen Norm DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ sowie seit Juli 2018 die DIN VDE V 0826-2 vor.

Unternehmen für Brandschutztechnik, die ihren hohen Qualitätsanspruch dokumentieren möchten, bietet sich jetzt die Möglichkeit, sich auf Basis der DIN 14675-1/-2 auch in Kombination mit der DIN EN 16763 sowie der DIN VDE V 0826-2, als Fachfirma für Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen bzw. Brandwarnanlagen zertifizieren zu lassen.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Zertifizierung und zeigen Sie, dass Sie sich in Sachen Brandschutz als erstklassiger Partner empfehlen!

Die im Bereich Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen bzw. Brandwarnanlagen tätig sind und sowohl heute als auch in Zukunft im Wettbewerb bestehen möchten.
  • die an Ausschreibungen teilnehmen möchten, bei denen z. B. eine Zertifizierung als Fachfirma gemäß DIN 14675 als Qualifikationsnachweis gefordert wird.
  • die Interesse an EU-weiten Ausschreibungen haben. Hier ist die Zertifizierung nach DIN EN 16763 vorteilhaft.

Vermehrt setzen auch Feuerwehren eine unabhängige Zertifizierung der involvierten Fachfirmen voraus, wenn Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen bei der Feuerwehr aufgeschaltet werden sollen.

Die Voraussetzung für eine Zertifizierung als Fachbetrieb

Voraussetzung für die Zertifizierung als Fachbetrieb für Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen bzw. Brandwarnanlagen ist zum einen eine erfolgreiche Auditierung des Unternehmens. Die DIN 14675-1/-2 dient dabei als Basis, eine Erweiterung des Geltungsbereichs gemäß der DIN EN 16763 oder der DIN VDE V 0826-2 ist möglich.

Zudem muss der Fachbetrieb unter anderem über eine verantwortliche Person gemäß DIN 14675-2 verfügen. Die Qualifizierung erfolgt durch Ablegen einer schriftlichen Prüfung. Zur Prüfungsvorbereitung bietet Ihnen TÜV SÜD ein modular aufgebautes Schulungsprogramm an.

Außerdem muss Ihr Unternehmen über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, z. B. gemäß DIN EN ISO 9001 verfügen. Für Planungsfirmen nach der Phase 6.1 gemäß DIN 14675-1/-2 ist die Vorlage von dokumentierten Informationen z. B. in Form eines QM-Handbuches ausreichend.

KEBA P40

KEBA P40 Wallbox

Die Wallbox made for life

Die KeContact P40 ist unsere neueste Ladestation. Sie glänzt mit ansprechendem Design und ist einfach zu installieren. Erhältlich ist sie in zwei Varianten und beide stehen für ein hervorragendes Ladeerlebnis und einfachste Bedienbarkeit. Dafür sorgt z.B. auch das standardmäßige 6-Meter-Kabel. Mit der Möglichkeit zum PV-Überschussladen, zum Verrechnen von Ladestrom sowie der vollen Vernetzung zwischen App, Smart Home und Backend-System ist sie heute wie auch morgen die richtige Wahl.

Demnächst bei uns erhältlich. 

Förderprogramm Ladeinfrastruktur Bayern

Wie zuhause laden in Wohnanlagen funktioniert

Wie Zuhause laden in Wohnanlagen funktioniert

Die Mobilität der Zukunft hat begonnen: Klassische Verbrennungsfahrzeuge verlieren an Bedeutung und die Zahl der E-Fahrzeuge nimmt zu. Diese E-Autos müssen irgendwo laden. Neben den Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum wird die Garage oder der lokale PKW-Stellplatz als Ladestelle daher immer wichtiger. So sind verfügbare Lademöglichkeiten im privaten Bereich ein immer wichtigeres Kriterium, wenn es um die Vermietung bzw. den Verkauf von Immobilien geht.

Die deutsche Bundesregierung unterstützt diesen Wandel unter anderem durch den Ladeinfrastruktur-Masterplan, das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG). Kern aller
Reformen ist es, Mieter/innen und Eigentümer/innen die Installation individueller Ladestationen in Mehrparteienhäusern zu vereinfachen. Das wiederum macht es für Hausverwaltungen umso wichtiger, schon vorab eine durchdachte Ladeinfrastruktur für
das gesamte Mehrfamilienhaus einzurichten – mit einer Ladelösung von HELMER-NET.

Es ist also an der Zeit, Immobilien mit der Errichtung einer durchdachten Ladeinfrastruktur fit für die Zukunft zu machen – und sie so auch wesentlich aufzuwerten. Der Schritt hin zu mehr E-Mobilität wird in D-A-CH-Ländern zudem durch verschiedenste
Gesetzesänderungen begünstigt.

Sind die Anschlussleistungen vor allem der großen Wohnhäuser dafür ausgelegt, dass die Mehrheit der Bewohner/innen zuhause ‚tankt‘? Die Antwort lautet ja – wenn nur das Lademanagement klug genug ist.

Ausbildungsmesse Helmer GmbH 2023

Ausbildungsmesse 2023

Besucht uns am Tag der Ausbildung am 22.11.2023

Anmeldeschluß 30.10.2023

Ticket: https://www.theos-tickets.de/de/tag-der-ausbildung

Impressionen von der Ausbildungsmesse Kaufering 2023

Der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt ist ein »bewegender« Schritt im Leben einesjeden Jugendlichen. Dabei ist es in unserer heutigen Zeit von entscheidender Bedeutung,die persönlichen Fähigkeiten, Interessen und Leidenschaften zu erkunden, zu erkennen unddemzufolge die eigenen beruflichen Ziele zu definieren.Die Ausbildungsmesse Landsberg am Lech, auf dem Gelände des Sportzentrums in Kaufering,möchte alle jungen Menschen dazu ermutigen und befähigen, ihren neuen Lebensweg aufeine aktive Weise anzutreten. Um die Talente von Morgen bei der Suche nach ihrem Wunsch-ausbildungsplatz praktisch zu unterstützen, verschafft euch die Ausbildungsbroschüre 2023ein umfangreiches Bild über die Messe, die sich präsentierenden Firmen und Bildungsein-richtungen aus allen Branchen des Handwerks, der Industrie und des Handels.Der integrierte Ausbildungs-Guide unterstützt euch auch diesmal wieder detailliert mitallen notwendigen Informationen auf dem »bewegten« Weg vom Ende der Schule überdie Talentfindung, die Jobsuche, den Bewerbungsprozess bis hin zum Ausbildungsvertrag. 

KeContact-P30_Dienstwagen-Wallbox_

KFW Förderung 442 für bestehende Immobilien

Was beinhaltet das neue KfW-Förderprogramm 442?

Entdecken Sie das KfW-Förderprogramm für Wallboxen 2023, das es Privatpersonen ermöglicht, ihre Elektrofahrzeuge zuhause schnell und bequem mit Solarstrom aufzuladen. Diese Initiative unterstützt nicht nur die Elektromobilität, sondern auch den Ausbau erneuerbarer Energien.

  • Zuschuss bis zu 10.200 Euro
  • für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
  • für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen

Kriterien

Um von dieser Förderung zu profitieren, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden:

  • Sie müssen Eigentümer oder Eigentümerinnen einer bestehenden Immobilie sein.
  • Ihre Wallbox muss den technischen Anforderungen entsprechen, um eine sichere und effiziente Ladung zu gewährleisten.
  • Die Installation muss von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.

Fördersumme

Die Fördersumme für alle Komponenten zum Solarladen plus die Wallbox-Förderung 2023 beläuft sich auf maximal 10.200 Euro. Dieser Zuschuss hilft Ihnen, die Installationskosten Ihrer Wallbox erheblich zu reduzieren und die Elektromobilität in Ihrem Alltag zu fördern.

Konditionen

Die Konditionen für diese Förderung sind äußerst attraktiv:

  • Der Zuschuss wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Die Förderung kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, um Ihre Vorteile zu maximieren.
  • Die Wallbox muss Ihren persönlichen Ladegewohnheiten und Bedürfnissen entsprechen.
  • Mit diesen großzügigen Konditionen wird der Umstieg auf Elektromobilität noch einfacher.

Wie läuft die Beantragung der KfW Wallbox Förderung 442 ab?

  • Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente und Informationen zur Hand haben, einschließlich der technischen Spezifikationen Ihrer Wallbox und des Installationsnachweises.
  • Antragsstellung: Füllen Sie den Antrag online auf der KfW-Website aus und laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
  • Prüfung: Die KfW wird Ihren Antrag prüfen, um sicherzustellen, dass er alle Voraussetzungen erfüllt.
  • Bewilligung: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Förderung bewilligt und Sie erhalten die Zusage über die Fördersumme.
  • Installation: Beauftragen Sie einen zertifizierten Fachbetrieb mit der Installation Ihrer Wallbox.
  • Zahlung: Nach Abschluss der Installation wird die Fördersumme auf Ihr Konto überwiesen.

Mit dieser klaren und einfachen Antragsprozedur können Sie schnell von der Wallbox-Förderung profitieren. Alle konkreten Förderbedingungen finden Sie unter folgendem Link: KfW-Föderung 442 – Solarstrom für Elektroautos.

Zuschuss beantragen

  1. Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photo­voltaik­anlage und Ihren Solar­strom­speicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kunden­portal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung.
  2. Vorhaben umsetzen: Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Lade­station, die Photo­voltaik­anlage und den Solar­strom­speicher bestellen und die Installation beauftragen.
  3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

Das Wichtigste auf einen Blick

Zuschuss bis zu 10.200 EURO

Für Eigentümer:innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen und den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher planen.

Kriterien

Voraussetzung für die Förderung: Sie sind Eigentümer:in einer Immobilie, Ihre Wallbox entspricht den technischen Anforderungen und die Installation muss von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.

Benötigen Sie Hilfe

Wir helfen und beraten Sie umfassend in Bezug auf die KfW Wallbox Förderung 442. Bitte nehmen Sie mit unserem Team Kontakt auf und lassen Sie sich diesen attraktiven Zuschuss nicht entgehen.

Keba KeContact T10 Payment Terminal

Ladestrom einfach mit Bank- & Kreditkarte bezahlen

Einfache Bezahlung Ihres Ladestroms mit KeContact T10 Payment Terminal

„Das Laden eines Elektroautos an einer öffentlichen Ladestation ist kompliziert!“ Dieses Vorurteil gehört Dank neuer Terminals der Vergangenheit an.

Meist laden Besitzer von E-Fahrzeugen zuhause – bequem und einfach an einer Wallbox. Doch wie sieht es mit Laden im öffentlichen Raum aus? Und vor allem: Wie bezahlt man an einer Ladesäule?

Ab dem 01. Juli 2023 müssen öffentliche Ladepunkte das kontaktlose Bezahlen mit einer Bank- oder Kreditkarte beim sogenannten Ad-hoc-Laden ermöglichen. Das bedeutet Sie benötigen keine Ladekarte oder eine vorherige Registrierung beim Betreiber der Ladesäule mehr. Außerdem entfällt beim spontanen Laden eine vertragliche Bindung. 

Und hier kommt das neue Payment Terminal von Keba ins Spiel, welches das Laden und Bezahlen an öffentlichen Ladestationen so einfach wie nie macht. Das System setzt auf eine dynamische Tarifgestaltung und ermöglicht die Bezahlung mittels sämtlicher Bank-, Kredit- und Giro-Karten, auch kontaktlos. Somit ist eine Bezahlung durch Apple Pay und Google Pay ebenfalls möglich.

Vorteile des KeContact Payment Terminals

Sie können alle Bank- und Kreditkarten benutzen inklusive Mobile Payment (Google oder Apple Wallet)

Ihre vorhanden Ladekarten mit Mobilitätsverträgen können weiter verwendet werden

Kund:innen können ihren Beleg nach dem Ladevorgang bequem und umweltfreundlich per QR-Code auf das Smartphone laden – sofort oder dank Speicherung auch noch später.

Kunden:innen können alle konventionell bargeldlosen Zahlungsmittel für die Bezahlung von Ladevorgängen nutzen

eine dynamische Tarifgestaltung (kWh, Start-/Blockiergebühr) via OCPP

Bezahlung mittels gängiger Bank-, Kredit- und Giro-Karten, dank NFC auch kontaktlos (somit auch Apple Pay und Google Pay)

Individualisierung von Text und Design der Benutzeroberfläche dank zahlreicher White Label-Optionen

Montage an Wand oder Standsäule

KeContact T10 Payment Terminal - intuitiv, digital und individuell

Intuitiv und kontaktlos

Dank der intuitiven Bedienoberfläche ist ein schnelles Auswählen der gewünschten Wallbox mit einer kontaktlosen Bezahlung möglich.

Digitale Zahlungsbelege

Kund:innen können ihren Beleg nach dem Ladevorgang bequem und umweltfreundlich per QR-Code oder Kurzlink downloaden.

Individuelle Preissetzung

Eine dynamische Tarifgestaltung beim kWh-Tarif sowie der Start-/Blockiergebühr via OCPP wird durch das Bezahl-Terminal ermöglicht.

Helmer - Ihr Partner bei allen Themen rund um Ladestationen und Wallboxen

Als Experten rund um Laden von Elektroautos beraten wir Sie bei der Helmer GmbH sehr gerne. Wir begleiten Sie von der Auswahl der Ladetechnik bis zur Installation & Inbetriebnahme und sorgen für einen reibungslosen Ablauf – damit Sie Ihr Elektroauto bequem zuhause laden können. 

Helmer Net – Ihr zertifizierter Experte in Süddeutschland für Elektroinstallationen, High Tech Elektrotechnik, E-Mobilitätskonzepte und Automation.

Ladelösung für Sonnenstrom

Förderungen Ladeinfrastruktur

Förderprogramm zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Elektromobilität ist eines der Mega-Themen in der heutigen Zeit. Klimaerwärmung, Ressourcenverknappung, Energie-Sicherheit stellen Politik, Wirtschaft und Bevölkerung vor neue Herausforderungen.

Für den Erfolg der Elektromobilität spielt ein schneller und umfassender Ausbau der Ladeinfrastruktur eine entscheidende Rolle. Um dies zügig zu unterstützen hat die bayerische Staatsregierung ergänzend zur Bundesregierung verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen. Das Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“, welches sich an Unternehmen und Kommunen gerichtet hat, ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen.

Das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0″ , welches sich an natürliche und juristische Personen, insbesondere auch Kommunen und Landkreise richtet, existiert seit 01. November 2021. Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von neuen Ladepunkten.

Der 3. Förderaufruf läuft vom 02. Mai bis 30. Juni 2023. 

E-Mobilität 2.0 in Bayern - bundesweit an der Spitze

"Bayern steht bundesweit bei Elektro-Ladepunkten an der Spitze. Im Mai startet die dritte Runde des Förderprogramms"

Die Bayerische Staatsregierung hat ehrgeizige Ziele für die Elektromobilität in Bayern. Elektromobilität ist ein wichtiges Element auf dem Weg zu nachhaltiger Mobilität. Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger treibt den Ausbau der Elektrolade-Infrastruktur in Bayern voran. Wegen der hohen Nachfrage für den Ende September ausgelaufenen zweiten Förderaufruf im Programm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ stockt der Energieminister das Budget für die dritte Runde von drei auf jetzt 8,2 Millionen Euro auf.

Bayern liegt nach absoluten Zahlen bei der Ladeinfrastruktur im Bundesländervergleich auf Platz 1. Jeder fünfte öffentliche Ladepunkt in Deutschland steht in Bayern.

Die Förderung der Ladeinfrastruktur ist ein wichtiger Baustein, um die Akzeptanz und Attraktivität der Elektromobilität bei den Verbrauchern zu erhöhen. 

Kernpunkte des Förderprogramms:

Das Programm unterstützt die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladesäulen an geeigneten Standorten, wie beispielsweise Parkplätzen, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsknotenpunkten. Die Förderung umfasst sowohl die Kosten für die Anschaffung und Installation der Ladesäulen inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. 

Nicht förderfähig sind u.a. reine Planungs- und Beratungsleistungen, Eigenleistungen, Betriebskosten sowie Kosten für den Neubau des Parkplatzes selbst.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (inkl. Kommunen) mit Ausnahme von Behörden oder Dienststellen von Bund und Land. Nicht antragsberechtigt sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Wege von Förderaufrufen vergeben. Die Erstattung der Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte auf Basis eines eingereichten Verwendungsnachweises.

Die Förderung variiert je nach Art der Ladesäule, es gibt Fördersätze für Ladepunkte und für Netzanschluss. Für normale Wechselstrom-Ladesäulen z.B., die mit einer Leistung von bis zu 22 kW arbeiten, beträgt der Fördersatz bis zu 40 Prozent, max. 10.000 € je Ladepunkt.


Fördersatz für Ladepunkte
:  

  • Normalladen ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW: 40 %, max. 2.500 € je Ladepunkt
  • Schnellladen > 22 kW bis < 100 kW: 40 %, max. 10.000 € je Ladepunkt
  • Schnellladen ≥ 100 kW, 40 %, max. 20.000 € je Ladepunkt
  • Schnellladen ≥ 100 kW inkl. integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kWh, 40 %, max. 25.000 € je Ladepunkt


Fördersatz für Netzanschluss:

  • Anschluss an Niederspannungsstromnetz: 40 %, max. 10.000 € je Standort
  • Anschluss an Niederspannungsstromnetz inkl. Pufferspeicher ≥ 75 kWh pro Schnell-Ladepunkt: 40 %, max. 20.000 € je Standort
  • Anschluss an Mittelspannungsstromnetz: 40 %, max. 20.000 € je Standort 


Fördersumme pro Antragsteller:

Pro Antragsteller wird die maximale Zuwendungssumme in diesem Förderaufruf auf 250.000 Euro begrenzt.

  • Öffentlich zugängliche Ladestandorte in Bayern
  • Betrieb der Ladestationen mit Strom aus erneuerbaren Energien
  • Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags
  • Nutzung der Ladepunkte im Sinne des Förderprogrammes (Verwertungszeitraum) von sechs Jahren
  • Jederzeit Abgabe von 100% Ökostrom an jedem Ladepunkt
  • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen
  • Am Ladepunkt ist ein Förderhinweis und eine Bodenmarkierung gem. Förderrichtlinie anzubringen

Helmer Net - Ihr kompetenter Ansprechpartner

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zum 3. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0. Gefördert wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. In diesem Aufruf sind mindestens 2 Schnell-Ladepunkte (maximal 4) bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte (maximal 20) pro Standort aufzubauen.

waltershofen-PV Lärmschutzwand

PV-Lärmschutzwand Waltershofen

Innovation trifft auf Umweltschutz– innovative PV-Lärmschutzwand Waltershofen

Der Freistaat Bayern vertreten durch das staatliche Bauamt Augsburg hat in Zusammenarbeit mit der Firma HEIM Infrastrukturbau GmbH aus Göppingen und der Helmer GmbH aus Kaufering bei München ein Pilotprojekt für ökologischen Lärmschutz gestartet. In Waltershofen, Markt Meitingen, wurde eine Lärmschutzwand mit integrierter Photovoltaikanlage erstellt, die den Lärm reduziert und gleichzeitig saubere Energie erzeugt.

Das Projekt wurde in Rekordzeit von nur drei Monaten umgesetzt. Die vollflächige Integration von Photovoltaik in die Lärmschutzwand war eine Herausforderung, die von allen Beteiligten erfolgreich gemeistert wurde. Sämtliche benötigten Stoffe und Materialien sowie alle Arbeiten zur Erstellung wurden von HEIM Infrastrukturbau GmbH selbst entwickelt, beschafft und ausgeführt. Bau der elektrotechnischen Anlage und die Verkabelung für die Einspeisung in das öffentliche Netz wurden durch die Helmer GmbH ausgeführt.

Solarstrom ohne Flächenverbrauch

Die PV Lärmschutzwand Waltershofen sorgt für platzsparende Schaffung von Solarstrom direkt an der Autobahn.

Innovation trifft auf Umweltschutz

Innovative Photovoltaik Lärmschutzwand in Waltershofen für eine nachhaltige Energieversorgung in der Umgebung.

Moderner Lärmschutz

Bau nach aktuell gültigen Lärmschutz-Richtlinien mit verbesserten Lärmschutz für die Anlieger und gleichzeitiger Stromproduktion.

Inbetriebnahme der Lärmschutzwand durch Dr. Söder

Die Inbetriebnahme der Lärmschutzwand wurde am 08. Mai 2023 im Rahmen eines Pressetermins vor Ort vom bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder vorgenommen. Das Pilotprojekt ist ein wichtiger Schritt in Richtung Umweltschutz und nachhaltige Energieversorgung. Es zeigt, dass der Lärmschutz und erneuerbare Energien Hand in Hand gehen können.

Helmer GmbH aus Kaufering bei München ist stolz darauf, bei diesem innovativen Projekt für den erfolgreichen Einbau der Elektrotechnik und Verkabelung zur Einspeisung in das öffentliche Netz mitgewirkt zu haben. 

PV Lärmschutzwand_Einweihung Dr. Söder

Solarstrom ohne Flächenverbrauch: Pilotprojekt Lärmschutzwand

Für den Ausbau erneuerbarer Energien sollen laut dem Bund mehr Flächen zur Verfügung gestellt werden – zum Beispiel entlang der Autobahnen. Wie das sogar möglichst platzsparend geht, zeigt die PV-Lärmschutzwand Waltershofen.

Die bestehende alte Lärmschutzwand auf einem Erdwall südlich des Meitinger Ortsteiles Waltershofen war auf der Gesamtlänge von über 200 m umfangreich geschädigt. Wegen der Vielzahl von Schäden in Form von Fäulnis an tragenden Bauteilen war eine Erneuerung der Holzwand dringend erforderlich.

Mit neuen massiven Stützen aus Stahl und Lärmschutzelementen aus Aluminium wurde eine sichere, dauerhafte und unterhaltungsfreundliche Konstruktion erstellt. Die neue Wand wurde nach den aktuell gültigen Lärmschutz-Richtlinien bemessen, was zu einer Erhöhung der Wand und letztlich zu einem verbesserten Lärmschutz für die Anlieger führt. Die Wand schluckt jedoch nicht nur den Verkehrslärm, sondern produziert gleichzeitig Strom.

Erfolgsmodell für Bayern und den Bund

Die PV-Lärmschutzwand Waltershofen entspricht also genau den Plänen des Koalitionsausschusses, mehr Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen. Denn bei neuen Autobahnen soll verpflichtend die Möglichkeit zum Bau von Solaranlagen in deren Randbereich genutzt werden. „Es soll kein Kilometer Autobahn mehr geplant werden, ohne die Möglichkeiten der Erzeugung erneuerbarer Energien auszuschöpfen. Bei Autobahnneubauten wird für die Nutzung der Strecken zur Erzeugung erneuerbarer Energien gesorgt“, heißt es im Koalitions-Ausschuss. Das Pilotprojekt in Waltershofen zeigt sogar, wie es auch ohne zusätzlichen Flächenverbrauch gehen kann.